1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schnittwerk Rösler – Ostbevern

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen Schnittwerk Rösler, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.

 (2) Die Beauftragung erfolgt ausschließlich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Ein Onlineshop oder Fernabsatz im Sinne des § 312c BGB besteht nicht.

 (3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Wartung, Reparatur, Instandsetzung, Messerschliff und Service von Aufschnittmaschinen, insbesondere der Marken Bizerba und Berkel.

 (2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Auftrag, Angebot oder Kostenvoranschlag.

§3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

 (2) Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

 (2) Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 (3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§5 Kostenvoranschläge 

(1) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

 (2) Ergeben sich während der Reparatur zusätzliche oder notwendige Mehrarbeiten, wird der Auftraggeber vorab informiert.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Maschinen frei zugänglich, gereinigt und in einem für die Arbeiten geeigneten Zustand sind.

 (2) Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§7 Ersatzteile

(1) Es werden neue oder – nach Absprache – generalüberholte Ersatzteile verwendet.

 (2) Ausgebaute Altteile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§8 Rücksendung von Ware

(1) Unbeschädigte Ware kann ausschließlich nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zurückgesendet werden.

 (2) Die Ware muss sich im originalen, unbenutzten und einwandfreien Zustand befinden.

 (3) Die Rücksendekosten trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 (4) Beschädigte, gebrauchte oder speziell bestellte Ware ist von der Rücknahme ausgeschlossen.

§9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

 (2) Für normale Abnutzung, altersbedingten Verschleiß oder bereits vorhandene Schäden wird keine Haftung übernommen.

 (3) Bei Arbeiten an älteren oder stark beanspruchten Maschinen kann keine Garantie für den vollständigen Reparaturerfolg übernommen werden.

§10 Gewährleistung

(1) Es gilt die gesetzliche Gewährleistung auf erbrachte Reparaturleistungen.

 (2) Keine Gewährleistung besteht bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe oder fehlende Wartung.

§11 Eigentumsvorbehalt Gelieferte Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§12 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich zu prüfen.

 (2) Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen, andernfalls gilt die Leistung als abgenommen.

§13 Gerichtsstand und Recht

(1) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

 (2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2026
Schnittwerk Rösler – Ostbevern